
Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z. B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) sowie automatische Suchprogramme mit ein. Barrierefreier Zugang zum Internet ist kein Trend mehr, sondern im öffentlichen Bereich laut E-Government Gesetz mit 01.01.2008 rechtlich vorgeschrieben.
Das World Wide Web Consortium (abgekürzt W3C) ist das Gremium zur Standardisierung das World Wide Web betreffender Techniken. Der W3C Validator ermöglicht auf http://validator.w3.org/ die Prüfung jeder Internetseite auf Darstellungsfehler bzw. Barrierefreiheit.